Ein großes Ziel des Sozialwerks des Auswärtigen Amts e.V. ist es, Kindern und Jugendlichen Freizeiten und Erholung mit Gleichaltrigen zu ermöglichen.
Kinder- und Jugendfreizeiten
Die Leistungen des Sozialwerks sind ausschließlich den Mitgliedern der Sozialwerke des Bundes und deren Familienangehörigen vorbehalten. Eine Mitgliedschaft im Sozialwerk des Auswärtigen Amts e.V. ist nur den Beschäftigten des Auswärtigen Amts möglich.