Kinder und Jugendliche
Kinder- und Jugendfreizeiten
Die Leistungen des Sozialwerks sind ausschließlich den Mitgliedern der Sozialwerke des Bundes und deren Familienangehörigen vorbehalten. Eine Mitgliedschaft im Sozialwerk des Auswärtigen Amts e.V. ist nur den Beschäftigten des Auswärtigen Amts und des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten möglich.